Impressum und AGBs

 

Freund-Elektrofahrzeuge GmbH

Blankenseer Chaussee 26a

D-14959 Trebbin / OT Glau

Telefon:+49 33731-13223

FAX:+49 33731-13224

info@freund-elektrofahrzeuge.de


Internet: www.freund-elektrofahrzeuge.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Swen Baumann, Peter Freund

Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 18180

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 239676840

 

 

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Urheberrecht

 

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  AGBs:
  1. Anbieterinformation
    • Freund-Elektrofahrzeuge GmbH
    • Blankenseer Chaussee 26a
    • D-14959 Trebbin / OT Glau
  2. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
    1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 12 Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
    2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  3. Preise
    • Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis für das Fahrzeug bei Selbstabholung. Die Kosten für eine Anlieferung gehen zu Lasten des Käufers. Details werden in einem separaten Menüpunkt Anlieferung bekannt gegeben. Bei einer Auslieferung in das Ausland können zusätzlich zu den Versandkosten Zollgebühren anfallen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung für einen Zeitraum von 4 Wochen, danach gehen Preiserhöhungen des Herstellers im Bestellland zu Lasten des Käufers. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
  4. Zahlung
    1. Der Kaufpreis ist sofort bei Übergabe des Fahrzeuges und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur per Vorab-Überweisung oder in bar vorgenommen werden.
      Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  5. Lieferung und Lieferverzug
    1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit auf den Bestellseiten nichts anderes angegeben ist, gilt eine Regellieferzeit von 60 Tagen. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Über die Kosten der Anlieferung informiert Abschnitt III.
    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen oder eines verbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Die Aufforderung hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    3. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
    4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
  6. Abnahme / Rücknahme
    1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
    2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige - auch durch Zahlungsunpünktlichkeit - im Rückstand, so kann der Verkäufer Schadenersatz statt einer Leistung verlangen und über den Kaufgegenstand frei verfügen.
    3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
    4. Nimmt der Verkäufer das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers zurück, so ist er berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer, eine Pauschale von 0,55 € in Abzug zu bringen.
  7. Gewährleistung / Sachmangel
    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie bei gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
    2. Im Fall einer von der Bestellung abweichenden Lieferung, z. B. durch fehlendes Zubehör, wird dem Kunden der Preis der Bestellung vom Kaufpreis nachgelassen. Im Fall einer fehlenden Serienausstattung wird der Preis eines Extras eines vergleichbaren Modells rückerstattet.
    3. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
      Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
      Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer nach Absprache an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
      Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
    4. Nacherfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  8. Rückgaberecht
    • nach Fernabsatzgesetz bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort abgeschlossen werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Das Rückgaberecht wird durch Rücknahmeverlangen ausgeübt.
      Das Rücknahmeverlangen muss per Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird aufgelöst und bereits geleistete Zahlungen werden zurückgezahlt. Dies gilt nicht für bereits erbrachte Dienstleistungen, wie z.B. die Anlieferung des Fahrzeugs. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Auf dieses Rückgaberecht wird im Rahmen der Bestellung sowie in der Bestellbestätigung nochmals deutlich hingewiesen.
  9. Datenschutz
    • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern und verwenden. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
      Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter.
  10. Lieferumfang
    • Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, alle Fahrzeuge ordnungsgemäß auszuliefern.
  11. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln.
      Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
    3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
  12. Haftung
    1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
      Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
      Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
    2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V abschließend geregelt.
    4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  13. Gerichtsstand
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
     
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